die schweiz gehört zu den kernregionen der forschungstätigkeit des büro aicher, und zwar nicht nur die deutschsprachige schweiz, sondern auch die französischsprachige westscheiz und die italienischsprachige südschweiz.
eine besonderheit der schweiz ist der bürgerort und das damit verbundene bürgerrecht (auch heimatrecht genannt) an einem ort. an diesem ort werden alle daten eines bürgers im zivilstandsamt registriert, ganz gleichgültig, wo das ereignis tatsächlich stattgefunden hat. seit dem 1929 landesweit eingeführten familienregister werden diese ereignisse auch in registern jeweils familienweise (eltern und deren gemeinsame kinder auf einem familienregisterblatt) zusammengefasst. dabei wurden zu beginn alle noch lebenden personen fammilienweise erfasst, sodass man teilweise familien verzeichnet findet, deren eltern bereits 80 jahre davor oder noch früher geboren wurden. beide besonderheiten erleichtern die forschung ganz erheblich, zumal viele kantone bereits weiter zurückreichende familienweise angelegte bürgerregister kennen (z. b. aargau seit 1818, bern seit 1822, zürich teilweise bis ins 18. jh. zurückreichend, dort als haushaltsregister bezeichnet).
die quellenlage ist im übrigen sehr unterschiedlich, je nach konfession und region. wie auch in deutschland beginnen in der regel die kirchenbücher der katholischen regionen später als die der evangelischen bzw. reformierten. die kirchenbücher in der schweiz enthalten jedoch weniger angaben als in vielen regionen deutschlands, italiens und frankreichs, sodass man auf zusätzliche quellen angewiesen ist.