neben der reinen ermittlung der erben und der beschaffung der erbnachweise bieten wir auch die abwicklung des nachlasses an. das bedeutet, dass wir alle nachlassgegenstände ermitteln, evtl. vorhandene gegenstände wie schmuck oder eigentumswohnungen oder grundstücke veräussern, bankkonten auflösen, die ganzen erlöse auf einem konto zusammenfassen und von dort nach abzug unseres honorars an die erben nach der quote auszahlen, die im erbschein bzw. der erbbescheinigung öffentlich festgesetellt ist. wir haben also keinen einfluss auf die quote der verteilung.
es gibt nachlässe, deren verteilung längere zeit in anspruch nehmen kann, wenn z. b. ein bankkonto da ist, das kurzfristig gekündigt werden kann, und eine eigentumswohnung, für die erst ein käufer gefunden werden muss. dann erfolgt die auskehrung der erbanteile natürlich kurzfristig nach der jeweiligen teilauflösung.
sollte zum nachlass grundeigentum (grundbesitz oder eigentumswohnungen) gehören, tätigen wir keinen verkauf für die erbengemeinschaft, ohne nicht von den erben die zustimmung hierzu eingeholt zu haben. das risiko, im falle eines unzufriedenen erben mit regressansprüchen konfrontiert zu werden, ist uns andernfalls zu gross. die erben bestimmen also immer mit.
es besteht auch die möglichkeit, dass gewisse gegenstände aus der nachlassmasse (z. b. schmuck) allein von einem erben übernommen werden. dann wird der entsprechende wert ermittelt und auf seinen erbteil angerechnet.