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vertragliches und rechtlicheswenn sie uns einen forschungsauftrag erteilen, kommt ein vertrag zustande, der beide seiten bindet. das büro aicher ist verpflichtet, die beauftragte dienstleistung (in diesem fall eine forschung) durchzuführen und das ergebnis ihnen als kunden abzuliefern. sie sind verpflichtet, das vereinbarte honorar zu bezahlen. damit sie wissen, woran sie mit uns sind, möchten wir auf einige besonderheiten hinweisen: • aufgrund schlechter erfahrungen verlangen wir bei kunden ausserhalb deutschlands und der schweiz immer vorauskasse. |